Produkte
Bereich Web–Design
Von uns erstellte Web–Vorlagen (Templates) sind valide, schnell und barrierefrei sowie responsiv. Das heißt, unsere Vorlagen laufen uneingeschränkt auf allen zur Darstellung von Web–Inhalten geeigneten Geräten.
Die hierbei eingesetzten modularen Komponenten (HTML, CSS u. JS) sind alle selbst entwickelt, denn wir verwenden keine Baukästen! Dadurch entsteht neben der technischen und sematischen Qualität auch eine enorme Flexibilität hinsichtlich der Provider–Auswahl. Und Sie heben sich von der Masse ab.
Bereich Schulung und Sensibilisierung
Im Rahmen der EU–Richtlinie (EU) 2016/2102 bieten wir regelmäßig Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen an, wie sie in Artikel 7, Absatz 4 und 5 der Richtlinie gefordert werden.
Bereich Zertifizierung
Wir haben ein eigenes Zertifizierungsverfahren entwickelt, das EN 301 549 kompatibel ist. Im Rahmen dieser Aktivität sind wir auch bei der Bayerischen Architektenkammer als Zertifizierungsstelle gelistet. Mehr dazu im Hauptbereich „Prüfungen“.
Hintergründe zur digitalen Barrierefreiheit
Für öffentliche Stellen gilt bereits seit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102. Danach müssen alle Mitgliedstaaten die Websites ihrer öffentlichen Stellen barrierefrei vorhalten.
In Bayern ist gem. §3, Abs. 1 BayBITV das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) für die Stichprobenüberwachung verantwortlich. Und ab 2023 gilt die Forderung nach Barrierefreiheit im Web auch für die Privatwirtschaft. Dann tritt der European Accessibility Act (EAA) inkraft.
In den Ergänzungen zur Richtlinie wurde folgendes festgelegt: Die Websites aller öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten werden jährlich von authorisierten Prüfstellen geprüft. Alle drei Jahre wird ein Gesamtbericht der einzelnen Mitgliedstaaten nach Brüssel gesendet. Die Größe der Stichproben sowie deren Zusammensetzung ist im Durchführungsbeschluß (EU) 2018/1524 (PDF, 412 KB) einsehbar.